Vollkaskoversicherung

Was sollte man über eine Vollkaskoversicherung wissen?

Anders als eine Kfz-Haftpflichtversicherung haftet eine Vollkaskoversicherung für alle Schäden, die am Kfz des Versicherungsnehmers entstehen können. Das jeweilige Kfz des Versicherungsnehmers ist somit Gegenstand dieser modernen Sachversicherung. Aus diesem Grund ist eine Vollkaskoversicherung nicht verpflichtend für den Fahrzeuginhaber.

Im Allgemeinen deckt eine Vollkaskoversicherung das Leistungsspektrum einer Teilkaskoversicherung ab und schützt zudem vor finanziellen Unkosten des Versicherungsnehmers bei Fahrerflucht (also wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist) sowie Vandalismus (Bekanntes Beispiel hierfür sind abgebrochene Seitenspiegel oder Lackschäden).

Anbieter von Leihwägen, die beispielsweise häufig für den Transport von Gegenständen während eines Umzugs genutzt werden, bestehen auf eine anteilige Zahlung des Mieters des Kfz an einer entsprechenden Vollkaskoversicherung. Diese garantiert dem Inhaber des Leihwagens eine vollständige Kostenübernahme entstehender finanzieller Nachteile im Schadensfall.

Allgemeine Informationen über Vollkaskoversicherungen

Wie jede andere Versicherung auch erhebt eine Vollkaskoversicherung Beiträge, die vom Versicherten zu zahlen sind. Diese Beiträge gewährleisten die Zahlungsfähigkeit der Versicherung im Leistungsfall und bilden somit die Grundlage des Versicherungsgeschäftes.
Die Höhe der Beiträge einer Vollkaskoversicherung bemisst sich anhand verschiedener Faktoren und basiert auf Erfahrungswerten der Versicherungsmathematik und Statistik. Beispielsweise spielt die Art und Leistungsklasse des versicherten Fahrzeuges eine entscheidende Rolle bei der Beitragsbemessung.

Alle relevanten Konditionen der gewählten Vollkaskoversicherung werden in einem Versicherungsvertrag festgehalten, der die zentrale rechtliche Grundlage der jeweiligen Vollkaskoversicherung darstellt. Hier müssen sämtliche Konditionen für beide Seiten transparent festgehalten werden, damit das Versicherungsgeschäft wirksam wird.

Vollkaskoversicherung mit oder ohne Eigenbeteilung?

Generell hat der Versicherungsnehmer die Wahl, eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Eigenbeteiligung abzuschließen.
Je nach Wert und Alter des Kfz kann der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ohne Eigenbeteiligung sinnvoll sein. Die Versicherung haftet sodann nur für Schäden, die über einen bestimmten finanziellen Wert hinausgehen. Eine Eigenbeteiligung von 150 Euro bedeutet somit, dass die Versicherung alle Kosten im Schadensfall übernimmt, die einen Wert von 150 Euro übersteigen.
Entscheidet sich der Einzelne für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung mit Eigenbeteiligung, fallen die regelmäßig zu zahlenden Versicherungsprämien in der Regel niedriger aus als dies bei Vertragsabschluss ohne Eigenbeteiligung der Fall wäre. Hierbei haftet die Versicherung jedoch bereits ab dem ersten Euro im Falle eines Schadens am Kfz des Versicherten.