Kfz Versicherung
Wer ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, so verlangt es das Gesetz, benötigt dazu eine Versicherung. Die Kfz-Versicherungen lassen sich dabei ganz grob in zwei Kategorien einteilen, in die verpflichtend vorgeschriebene Haftungsversicherung und in die freiwillig mögliche Kaskoversicherung.
Die Kfz-Haftplichtversicherung
Ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug ist schnell geschehen, für die materiellen Folgen, die durchaus auch in die Millionen Euro gehen können, haftet der Besitzer eines Autos in unbegrenzter Höhe. Deswegen hat der Gesetzgeber den Abschluss einer solchen Haftungsversicherung zur Pflicht gemacht, damit Geschädigte nicht auf den finanziellen Belastungen eines Verkehrsunfalls sitzen bleiben.
Die Kaskoversicherung
Bei einem Unfall oder durch andere Ereignisse, wie Sturm, Hochwasser oder Brand, können auch Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen. Dieses finanzielle Risiko lässt sich mit einer freiwilligen Kaskoversicherung absichern. Dabei zahlt die Teilkaskoversicherung bei Schäden aus den Elementarereignissen. Hierunter zählen die Versicherer unter anderem Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Überschwemmungen, Unfälle mit Tieren, Einbruch oder Hagelschlag. Eine Vollkaskoversicherung reguliert auch die Folgen, die durch einen selbst verschuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entstanden sind.
Der Versicherungsvergleich
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Neben Fahrzeugtyp und Wohnort bestimmen auch die jährliche Fahrleistung oder der nächtliche Abstellort den Preis. Unfallfreies Fahren wird von den Versicherungsgesellschaften über ein System der Schadensfreiheitsklassen belohnt, jeder Unfall führt zu einer Rückstufung und damit Beitragserhöhung. Außerdem haben die Versicherer ein Rabattsystem eingeführt, welches vom einzelnen Fahrzeugbesitzer nicht mehr zu durchschauen ist.
Bei der richtigen Auswahl der Kfz Versicherung helfen Vergleichsrechner im Internet. Der Interessent benötigt dazu lediglich die Fahrzeugbescheinigung und den Versicherungsvertrag des letzten Jahres. Über ein leicht verständliches Menü werden alle zur Berechnung notwendigen Daten erfragt. Nach einer kurzen und meist anonymen Auswertung erhält der Interessent sofort eine Auflistung der günstigsten Gesellschaften und Tarife. Auf Wunsch erfolgt eine Verbindung zur bevorzugten Gesellschaft, hier kann der neue Vertrag sofort online abgeschlossen werden.
Der Versicherungswechsel
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, kann dieses jedes Jahr zum 31.12. tun. Hierzu muss lediglich bis zum 30.11. eine schriftliche Kündigung beim alten Versicherer eingehen. Begründet werden muss ein Wechsel nicht. Wer diesen Termin verpasst, hat anschließend noch ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Gesellschaft ihre Tarife gegenüber dem Vorjahr erhöht.